
Praxisorientierte Einführung in das Nachhaltigkeitsmanagement
Diese Veranstaltung ist Teil des Lehrgangs "Nachhaltigkeitsmanager:in", kann aber auch unabhängig vom Lehrgang besucht werden.
In Zeiten von Klimawandel, Ressourcenknappheit und wachsender gesellschaftlicher Verantwortung gewinnt das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen und Organisationen zunehmend an Bedeutung. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen praxisorientierte Kenntnisse und Erfahrungen, wie Sie das Nachhaltigkeitsmanagement signifikant und fortlaufend in Ihrem Unternehmen umsetzten und verbessern können: Gewinn in Rechtsgrundlagen und – sicherheit, nachhaltige Ressourcenumsetzung, Reduzierung der Risiken mittels praktischer Übungen. Des Weiteren erhalten die Teilnehmer:innen praktische Tipps über die Förderangebote im Nachhaltigkeitsmanagement, sodass die wirtschaftlichen Vorteile von Umwelt- und Ressourceneffizienz in unternehmerischen Bereichen (inkl. private und gemeinnützige/soziale Einrichtungen/Dienstleistende) umgesetzt werden können.
Die Teilnehmer:innen erhalten praktische Tipps für die Prozesse im Nachhaltigkeitsmanagement.
Mit unserer Fortbildung „Praxisorientierte Einführung in das Nachhaltigkeitsmanagement“ sind Sie in der Lage Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil auf nationalen und internationalen Märkten zu verschaffen.
Dieser praxisorientierte Kurs bietet eine fundierte Einführung in die Prinzipien und Methoden des Nachhaltigkeitsmanagements und zeigt auf, wie Nachhaltigkeitsstrategien erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden können.
Diese Veranstaltung ist ein Modul des Lehrgangs "Nachhaltigkeitsmanager:in", kann aber auch unabhängig vom Lehrgang besucht werden kann aber auch unabhängig von Lehrgang als Einzelveranstaltung besucht werden. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden!
Dozent:in
Victoria Lang
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.